Pfandbon-Urteil: Supermarktkassiererin "Emmely" siegt vor Gericht
Die Supermarktkassiererin „Emmely" darf wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und hob andere Urteile auf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am in Erfurt die Kündigung der als „Emmely“ bekanntgewordenen 52-jährigen Berliner Kassiererin Barbara E. aufgehoben. Das höchste deutsche Arbeitsgericht revidierte damit das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das 2009 die fristlose Kündigung für rechtens erklärt hatte (AZ: 2 AZR 541/09)…“ Meldung in Die Welt online vom 10.6.2010, 15:49 http://www.welt.de/wirtschaft/article7985034/Supermarktkassiererin-Emmely-siegt-vor-Gericht.html
»Dieses Vorgehen ist obszön«
Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die fristlose Kündigung der Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely. Ein Gespräch von Claudia Wangerin in junge Welt vom 10.06.2010 mit Klaus Hennemann, Arbeitsrichter a.D. und Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung http://www.jungewelt.de/2010/06-10/027.php
Aus dem Text: „…Bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung kommt es auf die Abwägung der Interessen an. In einer Waagschale liegt ein
30jähriges Arbeitsverhältnis, in der anderen Waagschale ein Pfandbon, eine Bulette oder im Extremfall das Aufladen eines Handys auf Firmenkosten. Da hätte der Richter wohl ein sehr schlechtes Gewissen, wenn er sagen würde, die Kündigung sei wirksam. Deshalb wird das Leichtgewicht der Bulette oder des Pfandbons aus der Waagschale genommen und der moralisch hoch aufgeladene Begriff des Vertrauens hineingelegt. Ich glaube, daß man mitunter leichtfertig mit diesem Begriff umgeht. (…) Im Fall einer Verdachtskündigung ist es natürlich besonders heikel, wenn es um solche kleinen Beträge geht. Dadurch kommt es zu einer Potenzierung der Unangemessenheit. Außerdem häufen sich die Fälle, in denen Frauen im Einzelhandel betroffen sind, die nur Standardaufgaben wahrzunehmen haben, vielleicht schon etwas älter sind und es wagen, einen Betriebsrat zu initiieren. Da kommen Arbeitgeber mitunter auf die Idee, solche Kleinbetragsfälle zu mißbrauchen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dieses Vorgehen ist obszön – und diesen Aspekt muß ein Arbeitsrichter berücksichtigen, indem er die Motivationslage des Arbeitgebers ausleuchtet…“
Bagatell-Kündigung: Immer auf die Kleinen
Maultaschen, Frikadellen, Pfandbons: Die Kündigungen wegen Cent-Beträgen häufen sich. Das zeigt: In der Arbeitswelt gilt das Recht des Stärkeren. Artikel von Detlef Esslinger in Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2010 http://www.sueddeutsche.de/karriere/bagatell-kuendigung-immer-auf-die-kleinen-1.956441
Bagatellkündigungen: Gnade für die Großen, Härte für die Kleinen
Das Bundesarbeitsgericht rollt den Fall Emmely neu auf. Wenn es sich nicht lächerlich machen will, muss es die Rechtsprechung ändern. Ein Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 07.06.2010 http://www.sueddeutsche.de/karriere/bagatellkuendigungen-gnade-fuer-die-grossen-haerte-fuer-die-kleinen-1.954439
Aus: LabourNet, 10. Juni 2010
http://freepage.twoday.net/search?q=Bagatellkündigung
http://freepage.twoday.net/search?q=Emmely
»Dieses Vorgehen ist obszön«
Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die fristlose Kündigung der Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely. Ein Gespräch von Claudia Wangerin in junge Welt vom 10.06.2010 mit Klaus Hennemann, Arbeitsrichter a.D. und Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung http://www.jungewelt.de/2010/06-10/027.php
Aus dem Text: „…Bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung kommt es auf die Abwägung der Interessen an. In einer Waagschale liegt ein
30jähriges Arbeitsverhältnis, in der anderen Waagschale ein Pfandbon, eine Bulette oder im Extremfall das Aufladen eines Handys auf Firmenkosten. Da hätte der Richter wohl ein sehr schlechtes Gewissen, wenn er sagen würde, die Kündigung sei wirksam. Deshalb wird das Leichtgewicht der Bulette oder des Pfandbons aus der Waagschale genommen und der moralisch hoch aufgeladene Begriff des Vertrauens hineingelegt. Ich glaube, daß man mitunter leichtfertig mit diesem Begriff umgeht. (…) Im Fall einer Verdachtskündigung ist es natürlich besonders heikel, wenn es um solche kleinen Beträge geht. Dadurch kommt es zu einer Potenzierung der Unangemessenheit. Außerdem häufen sich die Fälle, in denen Frauen im Einzelhandel betroffen sind, die nur Standardaufgaben wahrzunehmen haben, vielleicht schon etwas älter sind und es wagen, einen Betriebsrat zu initiieren. Da kommen Arbeitgeber mitunter auf die Idee, solche Kleinbetragsfälle zu mißbrauchen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dieses Vorgehen ist obszön – und diesen Aspekt muß ein Arbeitsrichter berücksichtigen, indem er die Motivationslage des Arbeitgebers ausleuchtet…“
Bagatell-Kündigung: Immer auf die Kleinen
Maultaschen, Frikadellen, Pfandbons: Die Kündigungen wegen Cent-Beträgen häufen sich. Das zeigt: In der Arbeitswelt gilt das Recht des Stärkeren. Artikel von Detlef Esslinger in Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2010 http://www.sueddeutsche.de/karriere/bagatell-kuendigung-immer-auf-die-kleinen-1.956441
Bagatellkündigungen: Gnade für die Großen, Härte für die Kleinen
Das Bundesarbeitsgericht rollt den Fall Emmely neu auf. Wenn es sich nicht lächerlich machen will, muss es die Rechtsprechung ändern. Ein Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 07.06.2010 http://www.sueddeutsche.de/karriere/bagatellkuendigungen-gnade-fuer-die-grossen-haerte-fuer-die-kleinen-1.954439
Aus: LabourNet, 10. Juni 2010
http://freepage.twoday.net/search?q=Bagatellkündigung
http://freepage.twoday.net/search?q=Emmely
rudkla - 10. Jun, 17:12