Keine heimliche Änderung der gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte
„Am Freitag, 18. Juni 2010, soll der Bundestag über ein "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" abstimmen. Klammheimlich soll über einen Änderungsantrag, über den der "Ausschuss für Gesundheit" beim Deutschen Bundestag erst am Mittwoch, 16. Juni 2010, beraten hat, eine neue Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen werden. Bisher ist in dem Gesetz nicht vorgesehen, dass die "Stammdaten" der Patienten beim Arztbesuch online mit den bei den Krankenkassen gespeicherten Daten abgeglichen werden. Über diese bisher nicht geregelte Funktion soll nun aber die Einführung der eGK, gegen die es vielfältige Proteste und gute Argumente gibt, protegiert werden. Schnell und möglichst ohne öffentliche Aufmerksamkeit soll also das Sozialgesetzbuch geändert werden…“ Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie vom 17.6.2010 http://www.grundrechtekomitee.de/node/353
Aus: LabourNet, 17. Juni 2010
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Elektronische Gesundheitskarte durch die Hintertür?
Gegner der Gesundheitskarte fürchten, dass die Karte über das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" eingeführt werden könnte.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/147850
http://freepage.twoday.net/search?q=Gesundheitskarte
http://sharenews.twoday.net/search?q=Schwarz-Gelb
Aus: LabourNet, 17. Juni 2010
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Elektronische Gesundheitskarte durch die Hintertür?
Gegner der Gesundheitskarte fürchten, dass die Karte über das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" eingeführt werden könnte.
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rudkla - 17. Jun, 17:11