ÖDP fordert mehr Datenschutz - Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig

ECO-News

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http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?session=42f942ed4c2db10b_707787&a_no=21905

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Datenschutz: Kampagne gegen die Volkszählung 2011

Zehntausend Bürgerinnen und Bürger gegen die Volkszählung 2011. Bürgerrechtler freuen sich über Beteiligung an Verfassungsbeschwerde

„Mehr als 10.000 Menschen haben bislang die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 online unterstützt. Unter http://www.zensus11.foebud.org protestieren sie damit gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen. Am Freitag, den 16. Juli 2010 werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht abgeben. Noch bis zum 12. Juli 2010 können Mitbürger die Verfassungsbeschwerde unter www.zensus11.foebud.org unterstützen…“ Pressemittelung von FoeBuD e.V. vom 7.7.2010 http://zensus11.de/2010/07/zehntausend-burger-gegen-die-volkszahlung-2011/


Aus: LabourNet, 8. Juli 2010

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Arbeitnehmer-Datenschutz: Streit um Videoüberwachung [Update]

Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken: Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie Regierungskreise gegenüber dpa bestätigten. Meldung im Heise-Newsticker vom 25.08.2010 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitnehmer-Datenschutz-Streit-um-Videoueberwachung-Update-1065780.html

Aus dem Text; „…Die zentrale Punkte der geplanten Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes: Internet: Der Arbeitgeber soll sich zwar weiter im Internet über Bewerber informieren dürfen. Es gilt: Alles was öffentlich zugänglich ist, darf der Arbeitgeber verwenden. Daten aus sozialen Netzwerken sollen aber tabu sein. Ausgenommen sein sollen hier Plattformen, die eigens der Präsentation von beruflichen Qualifikationen dienen. Gesundheit: Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen möglich sein, wenn es um die Klärung "wesentlicher und entscheidender" beruflicher Anforderungen geht. Das heißt: Blutuntersuchungen auf eine HIV-Infektion beim Chirurgen sind erlaubt, bei einer Sekretärin aber nicht. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Die Untersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden. Datenabgleich: Um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden. Der Arbeitgeber muss die Umstände eines Datenabgleichs dokumentieren. Die betroffenen Beschäftigten müssen nach dem Abgleich informiert werden. Videoüberwachung: Den Unternehmen soll es verboten sein, Arbeitnehmer heimlich per Videokamera zu überwachen. Eine Videoüberwachung soll es nur noch geben, wenn die Mitarbeiter davon wissen. Zudem ist sie nur für bestimmte Gebiete oder aus bestimmten Gründen vorgesehen, beispielsweise zur Qualitätskontrolle, zur Sicherung von Anlagen oder an Firmeneingängen. Betriebsräume, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung der Beschäftigten dienen, sollen tabu sein. Das gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume. Ortungssysteme: Während der Arbeits- und Betriebszeit dürfen Daten unter bestimmten Voraussetzungen durch Ortungssysteme erhoben werden, wenn sie der Sicherheit des Beschäftigten oder dazu dienen, den Einsatz zu koordinieren. Dies betrifft beispielsweise Speditionen. Eine heimliche Ortung von Beschäftigten ist verboten. Betriebsvereinbarungen: Unternehmen dürfen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz weiterhin schließen. Das gesetzlich festgeschriebene Schutzniveau darf dabei aber nicht unterschritten werden.

Siehe dazu:

“Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“

Stand 11.08.2010 (pdf) http://www.datenschutz-berater.de/pdf/Beschaeftigtendatenschutz_E_11082010.pdf


Rückfall statt Fortschritt

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Datenschutz für Beschäftigte. Vorlage bedeutet teilweise Verschlechterungen gegenüber dem Status quo. Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 26.08.2010 http://www.jungewelt.de/2010/08-26/010.php

Aus dem Text: „…»Trotz dieser Verbesserungen ist der Gesetzentwurf insgesamt eher eine Verschlechterung für den Arbeitnehmerdatenschutz«, erklärte Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bremen, auf jW-Nachfrage. Der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, den Datenschutz für Beschäftigte zu verbessern, werde damit nicht eingelöst. So sei zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft bei Einstellungsgesprächen nicht ausgeschlossen – ein Rückfall hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung beispielsweise in Call-Centern, die jederzeit als »Stichproben« oder »anlaßbezogen« eingesetzt werden kann, bleibe hinter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zurück, kritisierte der Wissenschaftler. Ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten, eine Art »Rasterfahndung« im Betrieb, wäre dem Entwurf zufolge ebenfalls legal…“


Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig

„Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärt Michael Sommer, DGB-Vorsitzender am Mittwoch in Berlin: „Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber. Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Denn: Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar. Es ist richtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in Ausnahmefällen - zulässig ist. Dass aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab…“ Presseerklärung des DGB vom 25.08.2010 http://www.dgb.de/presse/++co++b6e4bed2-b046-11df-6fd9-00188b4dc422/@@index.html


Aus: LabourNet, 26. August 2010

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Arbeitnehmerdatenschutz: Arbeitnehmer sind von Dauerkontrolle bedroht

„Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken. Das Kabinett beschloss in Berlin einen Gesetzentwurf. Nach Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom sollen die Beschäftigten künftig besser gegen Überwachung am Arbeitsplatz geschützt sein. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, erklärt im Interview, wie der Entwurf noch verbessert werden kann…“ Interview bei der IG Metall vom 26.08.2010 http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A456501-F4722185/internet/style.xsl/view_5347.htm

Aus dem Text: „Der Text liest sich bisweilen, als ob die Arbeitnehmer unter Generalverdacht stehen, und deshalb grundsätzlich observiert werden dürfen. Die Möglichkeit der offenen Überwachung soll ohne Notwendigkeit über die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung hinaus noch ausgeweitet werden. Der Entwurf sieht auch keinen Schutz vor Detektiveinsätzen vor, die bei den bisher bekannt gewordenen Skandalen eine unrühmliche Rolle gespielt haben. Durch die Möglichkeiten der GPS-Ortung, auch über Handy, sind auch Außendienstler und LKW-Fahrer von einer Dauerkontrolle bedroht. Insgesamt sehe ich daher deutlichen Nachbesserungsbedarf. Es muss verhindert werden, dass eine Totalüberwachung und Bespitzelung in den Betrieben zur Einschüchterung führen und die Solidarität und den aufrechten Gang untergraben…“


Aus: LabourNet, 30. August 2010

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Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht

„Der Datenschützer Patrick Breyer (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) haben bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht (Az. 1 BvR 1667/10)…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 01.09.2010. Dort auch der Link zur Beschwerdeschrift im Volltext http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/377/79/


Freiheit statt Angst 2010 – Der Trailer

Hier nun der offizielle Trailer zur “Freiheit-statt-Angst”-Demo 2010. http://blog.freiheitstattangst.de/?p=643

Bundesweite Datenschutzdemonstration "Freiheit statt Angst" am 11. September 2010 in Berlin!

ver.di ruft als Teil eines breiten Bündnisses dazu auf, für Bürgerrechte, Beschäftigtendatenschutz und informationelle Selbstbestimmung auf die Straße zu gehen. Der Einsatz lohnt sich: Der Erfolg der Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung setzte ein deutliches Zeichen für Demokratie und Freiheit. Nun gilt es, neue rückwärtsgewandte Gesetzesinitiativen zur Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und den Datenschutz in Arbeitswelt und Gesellschaft zu stärken. Staatliche Datenkraken wie ELENA müssen weg! Der Beschäftigtendatenschutz muss gestärkt werden! Am Samstag, den 11. September, um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz beginnt die Demonstration "Freiheit statt Angst 2010". Frank Bsirske wird einer der Redner bei der Auftaktkundgebung sein. ver.di wird am Potsdamer Platz mit einem Stand vertreten sein, an dem man sich unter anderem auch Fahnen für die Demonstration mitnehmen kann. Allgemeiner Treffpunkt für Gewerkschaftsmitglieder wird während der Demonstration der ver.di-Wagen sein. Wie bereits letztes Jahr wird Nico von attac für den musikalischen Drive sorgen. Den Aufruf des Demonstrationsbündnisses und weitere Informationen zur Demonstration und Unterstützungsmöglichkeiten auf der Homepage des Bündnisses http://www.FreiheitStattAngst.de


Aus: LabourNet, 1. September 2010



http://sharenews.twoday.net/search?q=RFID
http://freepage.twoday.net/search?q=biometri
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