"Offene Beobachtung" des Linken Ramelow durch Verfassungsschutz ist angemessen
Das Bundesverwaltungsgericht kam zu einem fragwürdigen Urteil, wenn nun Abgeordneten, die keine "verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen", nachspioniert werden darf.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33009/1.html
http://freepage.twoday.net/search?q=Verfassungsschutz
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rudkla - 23. Jul, 09:08